Die Nachfrage nach betrieblicher Krankenversicherung steigt und erweist sich als beliebte Personalnebenleistung, zumal diese arbeitgeberfinanzierten Zuwendungen seit 2018 als steuer- und sozialabgabenfreier Sachlohn möglich sind. „Das reicht aber nicht“, sagt bkV-Experte Marco Scherbaum. Er fordert einen eigenen Durchführungsweg der steuerlichen Behandlung von bKV-Beiträgen.