Sollte ein Krankentagegeld Teil der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sein? Nein, findet bKV-Spezialmakler Marco Scherbaum. Wenn sich Mitarbeitende nämlich keine Gedanken um die Reduzierung ihres Einkommens machten, fehlten tendenziell Motivation und Bereitschaft des Mitarbeitenden zur schnellen Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz. So seine These, die er in seiner Kolumne näher ausführt.